Heute tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Nach den massiven Skandalen im "Jahr des Datenmissbrauchs 2008" hat sich der Gesetzgeber bequemt, das bestehende Gesetz aufzupolieren. Viel mehr als Kosmetik ist es nicht, aber das Paragraphendickicht ist, ob absichtlich oder nicht, noch etwas undurchsichtiger geworden. Gewiss, der Verbraucher kann jetzt mit mehr oder weniger Aufwand erfahren, woher Werbefirmen seine Daten haben. Der Datenhandel an sich ist aber weiter erlaubt, und die richtige Kontrolle über seine Daten hat der Verbraucher damit immer noch nicht. Die Werbewirtschaft, die eine beispiellose Lobby-Kampagne durchgezogen hat, um den Gesetzgeber unter Druck zu setzen, erfreut's. Im Sinne der informationellen Selbstbestimmung ist das aber nicht.
Beim Arbeitnehmerdatenschutz ist eigentlich noch weniger passiert, und die möglichen Strafen für Datenschutzsünder sind nach wie vor milde – zumal die Aufsichtsbehörden personell kaum aufgestockt werden. Gerade 2,5 Arbeitskräfte hat etwa die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen – um 700.000 Betriebe zu kontrollieren. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist also gering.
Der Gesetzgeber hat versagt. Der eigentliche Skandal aber ist nicht der Hofknicks vor der Werbewirtschaft, die für ein weichgespültes Gesetz gesorgt hat. Der eigentliche Skandal besteht darin, ein hoffnungslos veraltetes Gesetz aus den 70er Jahren anpassen zu wollen – ohne das Bewusstsein, das Datenmissbrauch heute mit Datenmissbrauch vor 30 Jahren ungefähr soviel zu tun hat wie eine Muskete mit einem modernen Marschflugkörper.
Die Datenhaltung im Zeitalter des Internets hat eine völlig andere Qualität als auf lahmen Großrechnern der 70er: Binnen Sekunden lassen sich heute Daten massenweise sammeln, duplizieren, weiterleiten, verknüpfen und analysieren. Nutzer- und Verhaltensprofile beliebig vieler Verbraucher lassen sich augenblicklich erstellen. Und weil private Daten im Web in Hülle und Fülle gespeichert sind, zum Teil einfach abrufbar sind, und sich diese Daten zudem mühelos verbinden lassen, entsteht ein mehr als explosives Gemisch.
Denn die vollständige digitale Identität der Bürger kann damit missbraucht werden. Auch wenn "nur" ihre digitalen Spuren genutzt werden, steht ihre tatsächliche Integrität auf dem Spiel, denn digitale Spuren sind nichts anderes als das Abbild der realen Welt, genauso wie der ausgedruckte Kontostand tatsächlichem Geld entspricht. Mit ungewollter Werbepost hat das nichts mehr zu tun.
Das hat der Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Es wird Zeit, an einer modernen und von Grund auf neuen Novelle zu arbeiten.