In diesem Blog hatte ich schon mehrmals meine Verwunderung darüber geäußert, warum die Politik gerade beim Datenschutz offenbar immer wieder versucht, das Verfassungsrecht zu umgehen: beim Bundestrojaner, bei der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen oder zuletzt bei der Vorratsdatenspeicherung. Was ist der Grund: wird der Gesetzgeber juristisch falsch beraten? Versucht er seine Grenzen auszuloten? Ist es gar staatliche Willkür? Gestern erfahre ich von einem Juristen, Gesetzes- und Verfassungsrecht sei im Grunde viel zu kompliziert für mich, für einen Laien also, der seine Informationen nur aus den Medien zieht. Im Hintergrund, für Medien nicht nachvollziehbar, passierten die wahren und komplizierten Prozesse. Meine Verwunderung habe weder Substanz noch sei sie irgendwie von Belang.
Bin ich froh, dass Hans-Jürgen Papier mir im Geiste beisteht! In diversen Interviews monierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts am Wochenende: "Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind - absichtlich oder unabsichtlich - über das Ziel hinausgeschossen." Die "unantastbare Menschenwürdekerne" seien vom Gesetzgeber "in aller Regel nicht hinreichend beachtet" worden, sagte er.
Ursache sei wohl die Verwirrung vieler Staaten nach Nine-Eleven (darunter eben auch Deutschland) und ihr Unvermögen, mit einem neuen terroristischen Gefahrenpotenzial umzugehen. Papier hofft, dass sich der Gesetzgeber nach dem klärenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ("eine schallende Ohrfeige") jetzt wieder stärker auf die verfassungsmäßige Rechtsprechung besinnt. Das hoffe ich auch.