Die Medienlandschaft verändert sich. Sagten wir das schon? Falls nicht: Die Medienlandschaft verändert sich!
Zu den Themen, die uns 2011 noch häufiger beschäftigen werden, gehört das Leistungsschutzrecht. Zeitschriften- und Zeitungsverleger klagen ja schon länger über das Internet, das mediale Aufmerksamkeit auf sich zieht und ihnen demzufolge die Werbeinnahmen beschneidet. Da die Online-Auftritte der klassischen Medien mit wenigen Ausnahmen defizitär sind und weder über Bannerwerbung noch über bezahlten Content das einbringen, was im Anzeigengeschäft fehlt, verfolgt man neue Strategien. So beklagen Verleger seit einiger Zeit lautstark in der Öffentlichkeit, dass sie vom Internet ausgenutzt werden, dass gerade die großen Player des Webs an den von den Verlagen mühsam erstellen Inhalten schmarotzen würden. Insbesondere Google-News steht da in der Kritik, weil hier nicht nur auf die Verlagsangebote verlinkt wird, sondern auch noch kurze Auszüge aus den Texten angezeigt werden. So heißen denn die Schlagworte, die in die entfachte Debatte eingebracht werden, auch rechtsfreier Raum und Gratismentalität, gefordert wird nichts weniger als das "Ende der Freibeuterei von Google & Co".
Ein interessanter Fall, denn mancher mag vor dieser Kampagne ganz naiv gedacht haben, dass es sich umgekehrt verhielte, dass die Verlage sich freuen müssten, wenn ihnen Google – gratis! – Besucher auf ihre Webseiten schaufelt. Und die Verlage wollen ja auch nicht, dass sich daran etwas ändert, schließlich könnten sie technisch ohne weiteres verhindern, dass Google ihren kostbaren Content abgreift. Wobei natürlich klar ist: Wer heute Google aussperrt, ist morgen unsichtbar.
So schallt denn nun der Ruf nach einem Leistungsschutzrecht durch das Land. Vereinfacht gesagt: Wer den frei ins Netz gestellten Content nutzen will, soll zahlen. Und weil im Netz nach wie vor niemand so recht direkt für Content zahlen will, ist konsequenterweise an eine Art Abgabe gedacht.
Knifflige Sache. Natürlich gilt grundsätzlich auch im Web: "There is no free lunch!" Aber hier klingt es eher nach dem Wirt, der Geld für das Freibier haben will. Anders ausgedrückt: Wen die "Gratismentalität" stört, der muss seine Sachen ja nicht gratis rausrücken, es steht ihm frei, ein Preisschildchen auf seine Leistung zu pappen. Wem dann aber der Content für Geld nicht abgenommen wird, der muss sein Geschäftsmodell überdenken … und vielleicht in Immobilien gehen?
Die Verlage haben sich mit ihrem Anliegen erfolgreich hinter die Politik geklemmt. "Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht", meint zum Beispiel Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und positioniert sich damit auf der Seite der Verleger. Es gibt sogar einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Nun könnte man sagen: Was kümmert uns das? Das sollen Google, Verleger und Politik unter sich ausmachen. Könnte man sagen, gäbe es nicht beim Leistungsschutzrecht noch ein überaus interessantes Add-On:
Als zweite Gruppe wollen die Verleger all jene zur Kasse bitten, die beruflich in digitale Presseerzeugnisse schauen. Wer als Bankmitarbeiter, Ärztin, Rechtsanwalt oder Journalistin das Handelsblatt online liest, soll dafür an eine Verwertungsgesellschaft zahlen müssen. Pate für diese Idee steht wohl die Gema – die Verwertungsgesellschaft der Musikindustrie. (Quelle)
"Beruflich" ist ein weites Feld und damit dürfen wir uns also auch zu den vom Leistungsschutzrecht direkt Betroffenen rechnen. Wobei am Horizont nicht nur die GEMA auftaucht, sondern auch unsere gute alte GEZ, denn wie will man die Nutzung von Content anders kontrollieren, als in bekannter Manier über die Bereitstellung der für die Nutzung nötigen Technik; entsprechende Ressourcen werden ja bald frei. Man sage aber nicht, das alles könne nicht funktionieren – in der Praxis hat schon der größte Unfug funktioniert.
Es war absehbar, dass sich am Leistungsschutzrecht eine Debatte entzünden würde, immerhin stellt es eine massive Veränderung der Art und Weise dar, wie wir bisher mit dem Web umgegangen sind. Zu beachten ist: Viele unserer üblichen Quellen für die Betrachtung von Themen aus aller Welt sind hier selbst Partei – es sind schließlich die Online-Auftritte der großen deutschen Verlage. Entsprechende Artikel auf deren Websites sind mehr oder weniger klar pro domo geschrieben – so beispielsweise kürzlich im Handelsblatt. Verlage wie die WAZ-Gruppe oder Springer haben sich bei diesem Thema klar positioniert. Kritik am Leistungsschutzrecht wird man hier eher selten antreffen.
In die Bresche springt die Blog-Szene, die mittlerweile wütend gegen das Leistungsschutzrecht anrennt. Mario Sixtus auf Carta, Netzpolitik oder Stefan Niggemeier sind dafür bevorzugte Adressen.
Für alle, die sich weiter informieren wollen, gibt es mit IGEL auch ein eigenes Portal für das Leistungsschutzrecht, wo Informationen von allen Seiten zusammengetragen werden. Allen Nutzern des Web (noch jemand ohne?) sei empfohlen, das Thema im Auge zu behalten. Wie gesagt: Die Medienlandschaft verändert sich.