Derzeit reiben wir uns noch verwundert die Augen und erst allmählich beginnen wir zu begreifen, was da vor einer Woche eigentlich passiert ist. Bekanntlich hatte Amazon per "Fernwartung" Daten von den Lesegeräten seiner Kunden gelöscht, Daten, die diese immerhin regulär gekauft hatten. Etwas wirklich Neues war dabei gar nicht geschehen, jedenfalls nichts, das nicht all die Jahre vorher auch hätte passieren können – die erforderliche Technik ist seit langem im Einsatz. Trotzdem, das Massaker an Kindle-Daten führte plötzlich vor Augen, wie dünn das Eis ist, auf dem wir uns seit Jahren so unbekümmert bewegen. Und draußen, auf der weiten Fläche, auf der sich so gut herumrutschen lässt, hat mancher immer noch nicht gemerkt, dass es tatsächlich Eis ist, was er unter den Füßen hat.
Ganz vordergründig wurde zunächst mal nur der Unterschied zwischen einem virtuellen und einem "richtigen" Buch (das sollte man nun vielleicht wieder so nennen) deutlich. Dass man Letzteres auch dann lesen kann, wenn keine Batterie zur Hand ist, war bereits bekannt. Nun haben wir zusätzlich gelernt: Nur das richtige, das echte Buch gehört uns richtig, und zwar auch noch dann, wenn unsere Buchhandlung Zoff mit einem Verleger hat. Unechte Dinge aber stehen unter einer Art Vorbehalt aus der Ferne, der jederzeit geltend gemacht werden kann. Ja, auch das lernt man nun – digital heißt offenbar auch: "nur bedingt".
Das betrifft natürlich nicht nur Bücher (wer liest heute schon noch Bücher?). Kauft man Musik nicht als CD, sondern lädt sie (für Geld, also legal!) aus dem Netz, so weiß man seit dieser Woche, dass das bedingte Musik ist. Bei einem Streit zwischen Musikhändler und Musiker kann diese Musik nämlich über Nacht eingezogen werden. Was erst recht gilt, wenn der Musikhändler einen Streit mit seinem Kunden ausficht – da will er doch nicht zu warten, bis ihm ein Gericht einen Titel gibt, da holt er doch gleich zurück, was ihm (eigentlich) gehört, nicht wahr? Dass dergleichen nicht unter §242 StGB fällt, stellen notfalls die AGB sicher.
Bernd Graff brachte es in der SZ auf den Punkt: "Der historische Wechsel von physikalischen Datenträgern zum Online-Vertrieb hat zur Folge, dass der konsumierende Kunde nicht mehr König und Herr im eigenen Haus ist." (SZ 29.7.09/S.11).
Was erst recht gilt, wenn der ehemalige König gar kein eigenes Haus mehr hat: Stichwort Cloud Computing und SaaS. Wer seine Daten auf fremden Rechnern laufen lässt, der kann sie nicht mal mehr durch Kappen der Netzverbindung retten. Hier kann man sich ohne Schwierigkeiten die schönsten Szenarien ausdenken, die nun ganz ohne die in diesem Zusammenhang so häufig bemühten finsteren Mächte, ohne Wirtschaftspionage und Geheimdienste auskommen: Unternehmen A verwaltet seine Kundendatei B beim Hoster C, welcher wegen der Krise K sein Rechenzentrum R an den Hoster D verkauft; dieser hat jedoch seine Stromrechnung T beim Energielieferanten E nicht bezahlt, so dass Letzterer während der Nacht N den Strom S für das R von D abschaltet – was wird nun aus der B von A? So gesehen war das Kindle-Massaker ein Kindergeburtstag.
"Wenn die Nebel des 'cloud computing' sich lichten", so dichtete Bernd Graff in der SZ weiter, "erkennt man, dass Konsumenten zu Kaufknechten und Datenlieferanten geworden sind: Der 'Kunde 2.0' hat das Zeug zum Mitarbeiter des Jahres."
In Grafiken zeichnen wir die "Cloud" gern als freundliches, weißes Wölkchen. Vielleicht müssen wir uns bald nach aussagekräftigerem Bildmaterial umsehen.
Nachtrag: Siemens lässt sensible Personaldaten künftig von einem US-Unternehmen verwalten. Also Mut haben sie, das muss man ihnen lassen.